Altlasten
Bei Grundstücken, die einer anderen als der bisherigen Nutzung zugeführt werden sollen, kann sich die Altlastenfrage stellen. Dies bedeutet eine Prüfung, ob aus der Vornutzung der Liegenschaft Gefährdungen für die Schutzgüter Boden, Wasser, Luft und menschliche Gesundheit vorliegen und einer geplanten Folgenutzung entgegen stehen können.