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Leistungen für Bildung und Teilhabe

Zuschuss zum Mittagessen

SchulessenGrundsätzlich ist die Mittagsverpflegung im Regelbedarf von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt. Das Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung / Hort ist aber in der Regel teurer als ein Mittagessen zu Hause. Daher werden mit dieser Leistung die Mehrkosten ausgeglichen.

Übernommen werden die Kosten für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung. Verpflegung, die am Kiosk gekauft werden kann (z.B. belegte Brötchen) wird nicht bezuschusst.

Die Anmeldung des Kindes zur Mittagsverpflegung oder ein anderer geeigneter Nachweis über die Teilnahme des Kindes muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.

Datenschutz - und Sicherheitshinweise:

Hiermit willige ich ein, dass für dieses Antragsformular die Verarbeitung der dargestellten personenbezogenen Daten erforderlich ist. Die Stadt Trier versichert hiermit, dass die Daten ausschließlich für den genannten Zweck verwendet werden. Meine Daten werden nach Erfüllung des Zwecks gelöscht. Ein Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich diese Einwilligung jederzeit schriftlich oder per E-Mail gegenüber der im Impressum genannten Stelle mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann. Nachteile entstehen mir daraus nicht.

Ich habe den Sicherheitshinweis zur verschlüsselten Übertragung zur Kenntnis genommen: Bei einer unverschlüsselten Übertragung meiner Daten im Internet besteht die Möglichkeit, dass diese durch Unbefugte zur Kenntnis genommen oder verändert werden können. Daher unterstützt dieses Formular die Verschlüsselung meiner Daten mit SSL. Serverseitig wird ein SSL-Server-Zertifikat verwendet.