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Erzieherische Hilfen des Allgemeinen sozialen Dienstes

Der Allgemeine soziale Dienst des Jugendamts vermittelt eine Reihe erzieherischer Hilfen (siehe unten). Diese sind auch in einem Flyer zusammengefasst.

Außerdem zählt zu den Aufgaben des Allgemeinen sozialen Dienstes die Hilfe für junge Volljährige, die Jugendhilfe in Ausübung des Wächteramtes und die Inobhutnahme Minderjähriger.

Soziale Gruppenarbeit

Die Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit soll Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen und ihre Entwicklung durch soziales Lernen in der Gruppe fördern.
Soziale Gruppenarbeit wird in unterschiedlicher Prägung angeboten und zwar als

  • soziale Gruppenarbeit - Dauer bis zu etwa einem Jahr,
  • Anti-Gewalt-Training - Dauer ca. drei Monate,
  • pädagogische Wochenenden, je nach Bedarf,
  • „Gitterstunde“ - Gruppengespräche zwischen straffällig gewordenen Kindern und Jugendlichen mit in der Strafhaft einsitzenden Tätern.

Maßnahmeträger sind freie Träger der Jugendhilfe.

Erziehungsbeistandschaft

Ein Erziehungsbeistand wird auf Antrag der Personensorgeberechtigten jungen Menschen zur Seite gestellt. Er soll ihnen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs Familie seine Verselbständigung fördern.

Die Erziehungsbeistandschaft ist eine Erziehungsmaßnahme, die im Zusammenwirken mit freien Trägern der Jugendhilfe durchgeführt wird.

Voraussetzung ist die Mitarbeitsbereitschaft von jungen Menschen und ihren Eltern. Ein Kostenbeitrag wird nicht erhoben.

Sozialpädagogische Familienhilfe

Die sozialpädagogische Familienhilfe spricht die Familie als Ganzes an und ist damit nicht nur auf die Schwierigkeiten und Probleme eines einzelnen Kindes oder Jugendlichen ausgerichtet.

Die Hilfe orientiert sich am gesamten Familiensystem und dessen sozialem Netzwerk mit seinen Erziehungs- Beziehungs- sozialen und materiellen Problemen und Ressourcen. Die Ausgestaltung der Hilfe entwickelt sich in der Zusammenarbeit von Familie und eingesetzter Fachkraft.

Ziel des Einsatzes ist es, Familien zu befähigen, ihre Lebenssituation wieder verantwortlich zu gestalten und für sich unter Anleitung und Begleitung selbst einen Weg aus schwierigen Situationen zu finden.

Tagesgruppe

Der Besuch einer Tagesgruppe kommt in erster Linie für Schülerinnen und Schüler in Betracht, die durch Verhaltensauffälligkeiten sowohl in der Schule als auch im häuslichen Bereich gravierende Probleme erkennen lassen.

Die Tagesgruppe ist nicht zu verwechseln mit einer Kindertagesstätte oder einem Hort. Sie ist eine Erziehungseinrichtung der Jugendhilfe, die mit besonderem Fachpersonal ausgestattet ist. Die Minderjährigen sollen in einer Gruppe soziales Miteinander einüben und verantwortliches Umgehen mit eigenen Pflichten erlernen.

Voraussetzung für diese Hilfe ist ein stabiles Engagement der Eltern, die mit den Erzieherinnen und Erziehern der Tagesgruppe eng kooperieren müssen. Gleichermaßen wichtig ist ein enger Austausch mit den jeweiligen Schulen.

Die Kosten für die Inanspruchnahme von Erziehung in einer Tagesgruppe werden nach Pflegesätzen berechnet. Die Eltern werden entsprechend ihrem Einkommen an den Kosten beteiligt.

Vermittlung stationärer Hilfen

Es gibt Situationen, in denen die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen außerhalb des eigenen Elternhauses angezeigt ist.

Diese Hilfen werden auf Antrag der Sorgeberechtigten gewährt oder auch nach Anordnung durch Jugend- oder Familiengerichte.

Es bieten sich folgende Unterbringungsmöglichkeiten an:

Alle Formen der außerfamiliären Unterbringung sind zunächst darauf ausgerichtet, Kinder und Jugendlichen die Rückkehr in ihre Familie zu ermöglichen. Voraussetzung hierzu ist, dass bei der Antragstellung einer stationären Maßnahme zusammen mit den Erziehungsberechtigten und dem betroffenen Kind oder Jugendlichen eine differenzierte Problemanalyse erstellt wird, auf die sich ein gut strukturierter Hilfeplan aufbauen lässt. Ein wesentlicher Bestandteil zur Zielerreichung ist weiterhin die kontinuierliche Einbeziehung der Erziehungsberechtigten in den Hilfeprozess.

Können junge Menschen in ihr familiäres Umfeld nicht zurückkehren, wird ihnen die Möglichkeit der Ausbildung geboten und sie erfahren Unterstützung, um ein eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben zu führen.

Betreutes Wohnen wird meist jungen Volljährigen angeboten als mögliche Hilfe zur Verselbständigung, aber auch Jugendlichen zur Ablösung einer bisher erfolgreich verlaufenen Pflegestellenbetreuung bzw. Heimerziehung. Das eigenständige Wohnen unter Anleitung ist in besonderer Weise geeignet, eine individuelle Lebensgestaltung zu praktizieren und zu erproben und sich in einem Sozialgefüge verantwortlich zurechtzufinden.