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09.03.2016 | Vereinbarung der Stadt, Landkreise, IHK, HWK und IRT

Region Trier will junge Flüchtlinge ausbilden

Marcus Kleefisch, Geschäftsführer der IRT, Günther Schartz, Landrat des Kreises Trier-Saarburg, Dr. Manfred Bitter, Vorsitzender der IRT, Michael Billen, Erster Beigeordneter im Eifelkreis Bitburg-Prüm und Wolfram Leibe, Oberbürgermeister der Stadt Trier (v.l.) präsentieren für die Region Trier die unterschriebene Vereinbarung zur Integration junger Flüchtlinge in Arbeit und Ausbildung.
Marcus Kleefisch, Geschäftsführer der IRT, Günther Schartz, Landrat des Kreises Trier-Saarburg, Dr. Manfred Bitter, Vorsitzender der IRT, Michael Billen, Erster Beigeordneter im Eifelkreis Bitburg-Prüm und Wolfram Leibe, Oberbürgermeister der Stadt Trier (v.l.) präsentieren für die Region Trier die unterschriebene Vereinbarung zur Integration junger Flüchtlinge in Arbeit und Ausbildung.

Die Stadt Trier, die Landkreise Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm und Vulkaneifel, die Handwerkskammer (Hwk) und die Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie die Initiative Region Trier (IRT) haben eine Vereinbarung zur Integration von jungen Flüchtlingen in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt getroffen. Die Hintergründe stellten sie in einem Pressegespräch vor.

Die Unternehmen in der Region Trier suchen händeringend nach Fachkräften und Auszubildenden, die jungen Flüchtlinge aus Syrien, Afghanistan und weiteren Krisenregionen, die bereits vor Ort leben, suchen Arbeit und eine berufliche Perspektive. Damit beide Seiten in Zukunft besser zueinander finden, haben die Stadt und die Landkreise der Region mit der Handwerks- sowie der Industrie- und Handelskammer und der Region Trier entsprechend die Weichen neu gestellt. „Wir haben die Verpflichtung, nach vorne zu gehen, bei 400 bis 500 unbesetzten Arbeitsplätzen“, erklärte Oberbürgermeister Wolfram Leibe. Bislang habe das Jobcenter Trier 150 Flüchtlinge und drei Auszubildende in Arbeit vermittelt.

Eine Schwierigkeit bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen war bisher in der Unsicherheit begründet, ob Flüchtlinge ohne geklärten Aufenthaltsstatus eine einmal angefangene Ausbildung auch beenden können. Asylverfahren dauerten bisher sehr lang, so dass die Gefahr bestand, dass Flüchtlinge mitten in der Ausbildung ein negativer Bescheid ereilte, verbunden mit einer Ausreiseaufforderung. Nicht nur die jungen Menschen litten unter dieser unsicheren Situation, auch die Unternehmen überlegten sich zweimal, ob sie Flüchtlinge unter diesen Bedingungen ausbilden sollten. Dabei sei eine Ausbildung eine der besten Möglichkeiten zur Integration, befanden die Kommunen in der Region Trier.

2015 sind Änderungen im Aufenthaltsgesetz in Kraft getreten, die vor allem im Bereich der Berufsausbildung Geflüchteter ohne Aufenthaltsstatus Verbesserungen ergeben. Eine Ausbildung stellt nun einen Duldungsgrund dar, das heißt, sie schützt vor Abschiebung. In der nun getroffenen Vereinbarung haben alle Kommunen in der Region Trier festgehalten, diesen rechtlichen Rahmen voll auszuschöpfen und Flüchtlinge zu dulden, die eine Ausbildung anfangen oder angefangen haben. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erhalten die jugendlichen Flüchtlinge eine rechtssichere Aufenthaltserlaubnis. Voraussetzung ist, dass sie ihren Lebensunterhalt ausschließlich selbst sichern und nicht vorbestraft sind. Von dieser neuen Rechtssicherheit, die landkreisübergreifend in der gesamten Region herrschen wird, profitieren Flüchtlinge und Betriebe gleichermaßen.

Die Bundesgesetze schränken die Zielgruppe auf Menschen ein, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine Grenze, für die alle Beteiligten Unverständnis äußern, von der sie jedoch hoffen, dass sie angehoben wird, wofür sie mit ihrem Projekt Werbung machen möchten. Weitere Voraussetzungen: Das Asylverfahren der Azubis muss schon mindestens drei Monate laufen, ihre Identität muss geklärt sein, sie dürfen nicht aus einem sicheren Herkunftsstaat kommen und vor Ausbildungsbeginn darf es keinen Abschiebegrund geben.

Als weitere wichtige Voraussetzung betonen alle Beteiligten ausreichende Deutschkenntnisse, mindestens das Niveau B1. Realistischerweise richte sich die Initiative daher auf den Ausbildungsbeginn 2017. Junge Leute benötigten erfahrungsgemäß neun Monate, bevor sie das sprachliche Niveau erreichten, um ihren Ausbildern im Betrieb und in der Berufsschule folgen zu können. Die Berufsbildenden Schulen stellen einen weiteren wichtigen Faktor in der Integration der jungen Flüchtlinge dar, die mit 18 Jahren nicht mehr schulpflichtig sind und daher am Regelschulbetrieb nicht teilnehmen.

OB Leibe warb zudem bei den Betrieben für das Instrument der Einstiegsqualifikation (EQ), einem Langzeitpraktikum, das eine Vorstufe zur Ausbildung darstelle. Der Vertrag werde zwischen Arbeitsagentur und Auszubildendem, nicht zwischen Betrieb und Auszubildendem geschlossen. Zielgruppe für EQ-Maßnahmen seien junge Menschen, die noch nicht in vollem Umfang für eine Ausbildung geeignet sind, was auf viele Flüchtlinge zutreffe. Bei der Einstiegsqualifikation könnten sich beide Seiten kennenlernen und, wenn es gut laufe, im Anschluss einen Ausbildungsvertrag schließen.

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