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13.02.2018

Bewährte Praxis bei der Altersermittlung

Ratsmehrheit gegen Untersuchung junger Flüchtlinge

Um festzustellen, wie alt junge unbegleitete Flüchtlinge sind, setzt das städtische Jugendamt vor allem auf die sogenannte qualifizierte Inaugenscheinnahme. Dieses Verfahren werde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen angewandt, wenn die Jugendlichen keine Ausweispapiere vorlegen könnten, erläuterte Jugendamtsleiter Carsten Lang im Stadtrat. Anders als der Name vermuten lasse, sei die qualifizierte Inaugenscheinnahme „keine Sichtkontrolle“. In sie würden „unterschiedliche Informationen einfließen“, unter anderem aus Befragungen der Jugendlichen, der Akte des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und ärztlichen Erkenntnissen, die das Gesundheitsamt Trier-Saarburg gewonnen habe.
Die AfD-Fraktion hatte den Antrag gestellt, das Alter junger minderjähriger Ausländer immer durch eine medizinische Untersuchung zu ermitteln. Als Begründung gab Fraktionschef Michael Frisch an, dass dies auch in anderen europäischen Ländern Standard sei.
Im Saarland werde das Verfahren bei Zweifelsfällen angewandt und führe dazu, dass fast die Hälfte dieser Jugendlichen anschließend für volljährigerklärt würden. Dadurch könne viel Geld gespart werden, weil für Jugendliche durchschnittlich zwischen 3000 und 5000 Euro pro Monat ausgegeben würden, für Erwachsene jedoch lediglich 1000 Euro. Jugendamtsleiter Lang erklärte, laut Gesetz sei eine medizinische Untersuchung eine dritte mögliche Stufe zur Altersfeststellung, für die jedoch die Einwilligung der Jugendlichen notwendig sei. Mit der qualifizierten Inaugenscheinnahme habe das Jugendamt bisher gute Erfahrung gemacht und sei auch schon oft zu abweichenden Einschätzungen über das Alter der jungen Menschen gelangt. Trier als Schwerpunktjugendamt, das für 14 weitere Jugendämter in der Region die Alterseinschätzung durchführe, habe für seine Arbeit bisher das Vertrauen aller beteiligten Kreise und Kommunen erhalten.
Jutta Albrecht (CDU) sprach sich im Namen aller anderen Fraktionen gegen die Forderung der AfD aus. Alleinedie Wortwahl des Antrags, dass sich die Jugendlichen, die vor dem Krieg geflohen sind, „mit dem Minderjährigen-Status verbundene Vorteile erschleichen“ wollten, zeige ein Menschenbild, das sie ablehne. Der Antrag wurde mit 46 Nein-Stimmenbei zwei Ja-Stimmen der AfD abgelehnt.

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