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Der Bildungsgutschein: die Beratungsstelle

Förderung der beruflichen Weiterbildung

Viele Menschen wollen sich beruflich weiterbilden, können sich dies aber nicht ohne Weiteres leisten. Die Bildungsprämie des Bundes erleichtert die Finanzierung einer individuellen berufsbezogenen Weiterbildung.

Antragsberechtigt sind Arbeitnehmer/innen und Selbständige sowie Rentner/innen und Pensionäre/innen, die mindestens 15 Stunden die Woche arbeiten. Das zu versteuernde Einkommen darf bei Alleinveranlagung 20.000 Euro und bei gemeinsamer Veranlagung 40.000 Euro nicht überschreiten. Der Kursgebühr darf in Rheinland-Pfalz 1000 Euro nicht überschreiten. Wenn die Kriterien alle erfüllt sind, kann ein Zuschuss von 50 Prozent, max. aber 500 Euro gewährt werden.

Zuvor muss man sich in einer anerkannten Beratungsstelle beraten lassen. Diese kann dann einen Prämiengutschein ausstellen, der bei allen Volkshochschulen und vielen anderen Weiterbildungseinrichtungen eingelöst werden kann. Das Kommunalen Bildungsmanagement ist eine solche Beratungsstelle.

 Weitere Informationen auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Bildungsprämie.