Persönliche Vorsprachen sind grundsätzlich nur nach vorheriger Terminabsprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter/ der zuständigen Sachbearbeiterin möglich.
Telefonisch ist das Sachgebiet Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 9 bis 12 Uhr erreichbar.
Das Erstantragsbüro ist aufgrund der Vielzahl von Terminen von diesen Telefonzeiten ausgenommen. Es ist, wie bisher, zu den üblichen Bürozeiten telefonisch erreichbar.
Von Montag, 25., bis Mittwoch, 27. August 2025, ist das Sachgebiet Grundsicherung nur sehr eingeschränkt errecihbar. In äußerst dringenden Notfällen wenden Sie sich bitte an die Durchwahl 718-2522.