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Leistungen für Bildung und Teilhabe

Schulbedarf

Zum persönlichen Schulbedarf gehören neben der Schultasche und dem Sportzeug auch Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien, wie zum Beispiel Füller, Malstifte, Zirkel, Geodreieck und Radiergummi.

Diese Leistung soll zusätzlich zum Regelbedarf die Beschaffung der benötigten Schulausstattung zu Beginn eines Schulhalbjahres erleichtern. Ausgaben für Verbrauchsmaterialien, die regelmäßig nachgekauft werden müssen, zum Beispiel Hefte, Bleistifte und Tinte, sind aus der monatlichen Regelleistung zu bestreiten.

Zweimal im Jahr, jeweils zu Beginn eines Schulhalbjahres, wird ein zusätzlicher Geldbetrag gezahlt. Für das erste Schulhalbjahr in Höhe von 130 Euro und für das zweite Schulhalbjahr in Höhe von 65 Euro.

Ein zusätzlicher Antrag ist nicht erforderlich, wenn Sie bereits Leistungen nach  Sozialgesetzbuch II oder XII beziehen. Das Geld wird dann vom Jobcenter bzw. dem Amt für Soziales und Wohnen automatisch überwiesen. Als Bezieher von Wohngeld und Kindergeldzuschlag stellen Sie bitte beim Jugendamt einen entsprechenden Antrag.

 
Zuständiges Amt