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Nebenamtliche Lehrbeauftragte (m/w/d) am Kommunalen Studieninstitut Trier

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Das Kommunale Studieninstitut Trier ist eine Aus- und Weiterbildungseinrichtung des öffentlichen Dienstes und sucht für verschiedene Fachgebiete nebenamtliche Lehrbeauftragte.

I. Standort Trier

Im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Aufgaben werden am Standort Trier Arbeitsgemeinschaften für die Anwärterinnen und Anwärter für den Zugang zum zweiten Einstiegsamt sowie Verwaltungslehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung I und II nach dem Bezirkstarifvertrag über die Ausbildungs- und Prüfungspflicht der Beschäftigten nach § 38 Abs. 5 Satz 1 TVöD durchgeführt.

In diesem Zusammenhang sucht das Kommunale Studieninstitut Trier nebenamtliche Lehrbeauftragte (m/w/d) für die Fachgebiete:

  • Staats-, Verfassungs- und Europarecht
  • Allgemeines Verwaltungsrecht
  • Kommunalrecht
  • Privatrecht
  • Polizei- und Ordnungsrecht
  • Sozialhilferecht
  • Arbeits- und Tarifrecht
  • Beamtenrecht
  • Kommunales Haushaltsrecht
  • Kommunales Kassenwesen
  • Abgabenrecht
  • Umweltrecht
  • Baurecht
  • Öffentliche Betriebswirtschaftslehre
  • Verwaltungsbetriebslehre
  • Methodik der Rechtsanwendung

Die jeweiligen Inhalte sowie die Gesamtstundenzahl kann den Stoffgliederungsplänen entnommen werden, die als Download auf der Seite des KSI abrufbar sind. Es ist grundsätzlich möglich, das Fach Kommunales Haushaltsrecht auch auf mehrere Lehrbeauftragte aufzuteilen.

Ihre Aufgaben:

  • Durchführung von Unterrichten in Präsenz am Standort Trier und ggf. auch online über das Videokonferenzsystem BigBlueButton
  • selbständige Vor- und Nachbereitung der Unterrichte
  • Erstellung von Präsentationen bzw. Arbeitsmaterialien für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
  • ggf. Erstellung und Korrektur von Klausuren

Ihr Profil:

  • mindestens die Befähigung für das 3. Einstiegsamt der Fachrichtung Verwaltung und Finanzen oder der erfolgreiche Abschluss der II. Prüfung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst oder eine vergleichbare Prüfung
  • mehrjährige Berufserfahrung in einem entsprechenden Aufgabengebiet ist von Vorteil
  • Freude am Vermitteln von Wissen

Wir bieten:

  • modern ausgestattete Unterrichtsräume, unter anderem Smartboard, WLAN, Laptop, Moderationswände
  • Einbindung in ein erfahrenes Dozententeam
  • die Vergütung beträgt aktuell für 90 Unterrichtsminuten (einschließlich der Vor- und Nacharbeitung) 75,00 Euro; sofern Sie den Unterricht während der regelmäßigen Arbeitszeit ausüben, wird ein Drittel der Vergütung aus Gründen der Doppelalimentation an den Dienstherrn bzw. Arbeitgeber abgeführt
  • Vergütung von Klausurerstellung und deren Korrektur
  • die Vergütungen sind gemäß § 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz steuerfrei
  • Erstattung von Fahrtkosten nach Trier
  • kostenfreie Parkplätze am Unterrichtsgebäude
  • erforderliche Fachliteratur wird zur Verfügung gestellt
  • kostenfreie Fortbildungsseminare für nebenamtliche Lehrbeauftragte vor Ort

Ihr Kontakt:

Bei Interesse stehen Ihnen die Studienleiterinnen Stephanie Olk (Tel. 0651/718-3080) und Stefanie Reiland (Tel. 0651/718-3082) zur Verfügung. Gerne können Sie uns auch per Mail unter ksi-trier@trier.de kontaktieren.

II. Institutsabteilung in Bitburg:

Das Kommunale Studieninstitut Trier – Institutsabteilung Bitburg sucht für die Dienstzeitbegleitenden Unterweisungen (DBU) der Auszubildenden zu Verwaltungsfachangestellten nebenamtliche Lehrbeauftragte (m/w/d) für die Fächer

  • Haushaltsrecht 
  • Kassenwesen 
  • Beamtenrecht 
  • Arbeits- und Tarifrecht

Mehrjährige berufliche Praxis in einem entsprechenden Sachgebiet ist von Vorteil. In Frage kommen jedoch auch Personen, die erst vor Kurzem die Laufbahnprüfung für das 3. Einstiegsamt oder die zweite Angestelltenprüfung absolviert haben. Die Interessenten sollten vor allem Freude am Vermitteln von Wissen und im Umgang mit jungen Menschen haben.

Das Dozentenhonorar bemisst sich auf 75,00 Euro pro 90 Unterrichtsminuten. Je ein Drittel der Vergütung entfällt auf die Vorbereitung, die Durchführung sowie die Nachbearbeitung des Unterrichts. Sofern die Dozententätigkeit während der Arbeitszeit ausgeführt wird, ist zur Vermeidung der Doppelalimentation ein Drittel der Vergütung an Ihren Arbeitgeber bzw. Dienstherrn abzuführen. Darüber hinaus werden die Fahrtkosten erstattet sowie eine Entschädigung für das Erstellen und Korrigieren von Klausuren gewährt.

Für nähere Informationen steht Ihnen Judith Bungartz, Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, telefonisch unter 06561-15-2071 oder per E-Mail an bungartz.judith@bitburg-pruem.de gerne zur Verfügung.