Sprungmarken
12.05.2017

Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete

Informationsveranstaltung in der Ehrenamtsagentur

Informationsveranstaltung in der Ehrenamtsagentur mit den Referentinnen Sandra Karl (Jobcenter Trier) und Isabel Lutz (Agentur für Arbeit Trier), Foto: Ehrenamtsagentur Trier
Informationsveranstaltung in der Ehrenamtsagentur mit den Referentinnen Sandra Karl (Jobcenter Trier) und Isabel Lutz (Agentur für Arbeit Trier), Foto: Ehrenamtsagentur Trier
Nachdem das erste Ankommen geflüchteter Menschen in Trier gelungen ist, stellt sich vielen nun die Frage nach einer möglichen Arbeitsaufnahme oder Ausbildung. Da das Thema Arbeitsmarktzugang sehr komplex ist, hat die Ehrenamtsagentur Trier gemeinsam mit der Diakonie eine Informationsveranstaltung für Ehrenamtliche und Geflüchtete zu diesem Thema organisiert.

Isabel Lutz, Agentur für Arbeit Trier, und Sandra Karl, Jobcenter Trier, waren als Referentinnen eingeladen und informierten mehr als zwei Stunden die knapp 40 Anwesenden über Aufenthaltstitel, Zuständigkeiten, Arbeitsmarktzugang, Fördermöglichkeiten und vieles mehr. Für welchen Personenkreis welche Behörde zuständig ist, hängt vom Aufenthaltstitel ab, den ein Geflüchteter hat. Abhängig vom Aufenthaltstitel ist wiederum auch der Zugang zum Arbeitsmarkt. Sobald Flüchtlinge anerkannt sind, gehören sie zum Kundenkreis des Jobcenters. Hier wird eine Vielfalt an Fördermöglichkeiten angeboten und bei Arbeitsaufnahme bedarf es keiner Zustimmung der Ausländerbehörde mehr. Gleichzeitig wurde deutlich, dass der Zugang zur Arbeit für Asylbewerber und Geduldete schwieriger ist. Für diese Personenkreise erschwert die geltende Rechtslage den Zugang zu Sprachkursen sowie zum Arbeitsmarkt. Fördermöglichkeiten sind ebenfalls limitiert. Trotzdem lohnt es sich auch für Asylbewerber und Geduldete einen Termin bei der Agentur für Arbeit zu vereinbaren, um ihre berufliche Zukunft in Deutschland zu planen. Dort können vorhandene Kompetenzen erfasst und für die Vermittlung in Praktika, Ausbildung und Arbeit genutzt werden. Außerdem wird Beratung zum Spracherwerb sowie zu Anerkennungsprozessen von Schul- und Berufsabschlüssen angeboten, die ggf. auch die Übernahme von Übersetzungskosten beinhalten kann. Einer Arbeitsaufnahme bei Asylbewerbern und Geduldeten muss immer die Ausländerbehörde zustimmen.

Beide Referentinnen ermunterten die Anwesenden sich mit ihren Fragen weiterhin an die jeweils zuständige Behörde zu wenden, denn nur so können alle Möglichkeiten für die Geflüchteten ausgelotet werden.

Bei Sprachschwierigkeiten halfen während der Veranstaltung die Farsi und Arabisch sprechenden Sprachmittlerinnen aus. Die zahlreichen Fragen, die durch Ehrenamtliche und Geflüchtete gestellt wurden, zeigten, dass dieser Informationsabend eine Bereicherung für alle Anwesenden war.

 

 

Archiv

Pressemitteilungen nach Zeitraum filternZeige Artikel von


bis