Zuständigkeiten
Erste Schritte bei Behörden. Anlaufstellen der Stadt Trier, des Landes Rheinland-Pfalz und des Bundes, die zuständig für die Belange von Zugewanderten und Geflüchteten in Trier sind.
Amt für Ausländerfragen
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Anerkennung von ausländischen Abschlüssen und Zeugnissen
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An- und Ummeldung des Wohnsitzes
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Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA)
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Arbeit und Ausbildung
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Ausländischer Führerschein (aus nicht EU/EWR Mitgliedsstaat) - Umschreibung
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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
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Beirat für Migration und Integration
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Bildung und Teilhabe
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Bildungs- und Medienzentrum (BMZ)
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Einbürgerung
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Kindertagesbetreuung
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Schulanmeldung
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Schulbuchausleihe und Lernmittelfreiheit, Schülerbeförderung, Schulessen
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Soziale Leistungen
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Unbegleitete minderjährige Ausländer
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Wohngeld, Wohnberechtigungsschein, Wohnungsberatungsstelle
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