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Zuständigkeiten

Erste Schritte bei Behörden. Anlaufstellen der Stadt Trier, des Landes Rheinland-Pfalz und des Bundes, die zuständig für die Belange von Zugewanderten und Geflüchteten in Trier sind.

Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA)

Logo ADDDie Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende (AfAs) sind Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz. Sie werden durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion verwaltet. In Trier betreibt das Land eine Erstaufnahmeeinrichtung in der Dasbachstraße.

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
Telefon:
0651/9494-0
E-Mail: poststelle(at)add.rlp.de
Website: www.add.rlp.de