Zuständigkeiten
Erste Schritte bei Behörden. Anlaufstellen der Stadt Trier, des Landes Rheinland-Pfalz und des Bundes, die zuständig für die Belange von Zugewanderten und Geflüchteten in Trier sind.
Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA)
Die Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende (AfAs) sind Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz. Sie werden durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion verwaltet. In Trier betreibt das Land eine Erstaufnahmeeinrichtung in der Dasbachstraße.
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
Telefon: 0651/9494-0
E-Mail: poststelle(at)add.rlp.de
Website: www.add.rlp.de
