Zuständigkeiten
Erste Schritte bei Behörden. Anlaufstellen der Stadt Trier, des Landes Rheinland-Pfalz und des Bundes, die zuständig für die Belange von Zugewanderten und Geflüchteten in Trier sind.
Schulbuchausleihe und Lernmittelfreiheit, Schülerbeförderung, Schulessen
Amt für Schulverwaltung und Sport
Das Amt für Schulverwaltung und Sport ist für die Anträge in den Bereichen Schulbuchausleihe und Lernmittelfreiheit, Schülerbeförderung sowie Schulessen zuständig.
Weitere Informationen zu den einzelnen Bereichen:
Schulbuchausleihe und Lernmittelfreiheit
Schülerbeförderung
Schulessen
