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Zuständigkeiten

Erste Schritte bei Behörden. Anlaufstellen der Stadt Trier, des Landes Rheinland-Pfalz und des Bundes, die zuständig für die Belange von Zugewanderten und Geflüchteten in Trier sind.

An- und Ummeldung des Wohnsitzes

Bürgerdienste

Wer eine Wohnung bezieht, ist verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. In Trier sind die Bürgerdienste das zuständige Amt.

Viehmarktplatz 20
54290 Trier
Kontakt und Öffnungszeiten