Zuständigkeiten
Erste Schritte bei Behörden. Anlaufstellen der Stadt Trier, des Landes Rheinland-Pfalz und des Bundes, die zuständig für die Belange von Zugewanderten und Geflüchteten in Trier sind.
Wohngeld, Wohnberechtigungsschein, Wohnungsberatungsstelle
Ob Wohngeld beantragt werden oder man einen Wohnberechtigungsschein (WBS) für eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen kann, prüft das Amt für Soziales und Wohnen.
Außerdem ist der Fachbereich Wohnungswesen für die Unterbringung von Geflüchteten, die der Stadt Trier zugewiesen sind, zuständig.
Amt für Soziales und Wohnen
Wohngeld
Viehmarktplatz 20
54290 Trier
Wohnungsberechtigungsschein und Wohnungsberatungsstelle
Am Augustiner Hof, Verwaltungsgebäude IV
54290 Trier
Kontakt und Öffnungszeiten
