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Zuständigkeiten

Erste Schritte bei Behörden. Anlaufstellen der Stadt Trier, des Landes Rheinland-Pfalz und des Bundes, die zuständig für die Belange von Zugewanderten und Geflüchteten in Trier sind.

Wohngeld, Wohnberechtigungsschein, Wohnungsberatungsstelle

Ob Wohngeld beantragt werden oder man einen Wohnberechtigungsschein (WBS) für eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen kann, prüft das Amt für Soziales und Wohnen.
Außerdem ist der Fachbereich Wohnungswesen für die Unterbringung von Geflüchteten, die der Stadt Trier zugewiesen sind, zuständig.

Amt für Soziales und Wohnen

Wohngeld
Viehmarktplatz 20
54290 Trier

Wohnungsberechtigungsschein und Wohnungsberatungsstelle
Am Augustiner Hof, Verwaltungsgebäude IV
54290 Trier

Kontakt und Öffnungszeiten