Zuständigkeiten
Erste Schritte bei Behörden. Anlaufstellen der Stadt Trier, des Landes Rheinland-Pfalz und des Bundes, die zuständig für die Belange von Zugewanderten und Geflüchteten in Trier sind.
Einbürgerung
Amt für Ausländerfragen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Ausländerinnen und Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Der Bereich der Einbürgerung fällt in die Zuständigkeit des Amts für Ausländerfragen.
Viehmarktplatz 20
54290 Trier
Kontakt und Öffnungszeiten
Auf der Webseite des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz finden Sie alle Informationen zum Thema Einbürgerung: www.einbuergerung.rlp.de
