Zuständigkeiten
Erste Schritte bei Behörden. Anlaufstellen der Stadt Trier, des Landes Rheinland-Pfalz und des Bundes, die zuständig für die Belange von Zugewanderten und Geflüchteten in Trier sind.
Bildung und Teilhabe
Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe wird Kindern und Jugendlichen, die bestimmte Sozialleistungen empfangen, die Möglichkeit gegeben, aktiver am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen.
Ansprechpartner
- Ansprechpartner für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II ist das Jobcenter Stadt Trier (Gneisenaustr. 38, 54294 Trier).
- Ansprechpartner für Empfänger von Wohngeld und Kindergeldzuschlag ist das Jugendamt (Eurener Straße 48a, 54294 Trier).
- Ansprechpartner für Empfänger von SGB XII-Leistungen ist das Amt für Soziales und Wohnen (Rathaus, Am Augustinerhof, Verwaltungsgebäude II, 54290 Trier).
Weitere Informationen auf: www.trier.de
