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Zuständigkeiten

Erste Schritte bei Behörden. Anlaufstellen der Stadt Trier, des Landes Rheinland-Pfalz und des Bundes, die zuständig für die Belange von Zugewanderten und Geflüchteten in Trier sind.

Amt für Ausländerfragen

Das Amt für Ausländerfragen ist zuständig für die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen nach den jeweiligen Aufenthaltszwecken des Aufenthaltsgesetzes, von Aufenthaltsgestattungen für Asylbewerber und Asylbewerberinnen, von Auflagen, Duldungen und Pass- und Ausweisdokumenten. Weiterhin wird über die Erteilung von Niederlassungserlaubnissen entschieden. Außerdem ist das Amt an Visaerteilungen beteiligt und entscheidet zum Beispiel über das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für einen Familiennachzug.

Thyrsusstr. 17/19
54292 Trier
Kontakt und Öffnungszeiten