Zuständigkeiten
Erste Schritte bei Behörden. Anlaufstellen der Stadt Trier, des Landes Rheinland-Pfalz und des Bundes, die zuständig für die Belange von Zugewanderten und Geflüchteten in Trier sind.
Arbeit und Ausbildung
Arbeitserlaubnis
Amt für Ausländerfragen
Für Geflüchtete mit einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung ist das Amt für Ausländerfragen für die Arbeitserlaubnis zuständig. Anerkannte Flüchtlinge benötigen bei Arbeitsaufnahme keine Zustimmung.
Thyrsusstr. 17/19
54292 Trier
Telefon: 0651/718-4339
Telefon: 0651/718-4331
Fax: 0651/718-1338
Öffnungszeiten
Arbeits- und Ausbildungsvermittlung
Agentur für Arbeit
Die Agentur für Arbeit ist zuständig für Geflüchtete, die Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) haben. Dies betrifft auch Personen mit einer Gestattung oder Duldung.
Personen mit einer Gestattung oder Duldung können auch das Beratungsangebot der Agentur für Arbeit nutzen.
Dasbachstraße 9
54292 Trier
Kontaktmöglichkeiten
Weitere Informationen für Menschen aus dem Ausland finden Sie auch auf der Website der Agentur für Arbeit.
Website: www.arbeitsagentur.de
Jobcenter der Stadt Trier
Das Jobcenter Trier ist zuständig für anerkannte Asylbewerber, die Anspruch auf das Bürgergeld haben. Weitere Personengruppen mit Anspruch auf Bürgergeld nach Sozialgesetzbuch (SGB) II.
Gneisenaustr. 38
54294 Trier
Website: www.jobcenter-trier-stadt.de
Öffnungszeiten
Jugendberufsagentur Region Trier
Beratungsstelle für alle Jugendlichen, jungen Erwachsenen (bis 25 Jahre) zur Förderung der beruflichen, sozialen und gesellschaftlichen Integration
Dasbachstraße 9
54292 Trier
Website: www.jba-region-trier.de
