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Zuständigkeiten

Erste Schritte bei Behörden. Anlaufstellen der Stadt Trier, des Landes Rheinland-Pfalz und des Bundes, die zuständig für die Belange von Zugewanderten und Geflüchteten in Trier sind.

Soziale Leistungen

Amt für Soziales und Wohnen

Das Amt für Soziales und Wohnen (Fachbereich Asyl) ist für die Gewährung von Leistungen von Geflüchteten zuständig, wenn diese eine Aufenthaltsgestattung oder eine Duldung haben, sich nicht durch ein eigenes Einkommen den Lebensunterhalt sichern können und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben.

Fachbereich Asyl
Eurener Str. 15
54294 Trier
Kontakt und Öffnungszeiten

Wenn die Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, kann man Grundsicherung beantragen.

Grundsicherung
Am Augustiner Hof, Verwaltungsgebäude II
54290 Trier
Kontakt und Öffnungszeiten

Weitere Informationen zur Sozialhilfe

Jobcenter Trier

Das Jobcenter Trier ist die für die Gewährung von Leistungen (nach Sozialgesetzbuch II) zuständig, wenn Geflüchtete einen Aufenthaltstitel besitzen. Dies gilt auch für ausländische Einwohnerinnen und Einwohner, die Anspruch auf Leistungen nach SGBII haben.

Gneisenaustr. 38
54294 Trier
Website: www.jobcenter-trier-stadt.de

Agentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit ist zuständig für Menschen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) haben.

Dasbachstraße 9
54292 Trier
Kontaktmöglichkeiten