Zuständigkeiten
Erste Schritte bei Behörden. Anlaufstellen der Stadt Trier, des Landes Rheinland-Pfalz und des Bundes, die zuständig für die Belange von Zugewanderten und Geflüchteten in Trier sind.
Schulanmeldung
Informationen zum Thema Einschulung, Anmeldung an den weiterführenden Schulen finden Sie hier:
