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Zuständigkeiten

Erste Schritte bei Behörden. Anlaufstellen der Stadt Trier, des Landes Rheinland-Pfalz und des Bundes, die zuständig für die Belange von Zugewanderten und Geflüchteten in Trier sind.

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Informationen zum Thema Einschulung, Anmeldung an den weiterführenden Schulen finden Sie hier:

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