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Zuständigkeiten

Erste Schritte bei Behörden. Anlaufstellen der Stadt Trier, des Landes Rheinland-Pfalz und des Bundes, die zuständig für die Belange von Zugewanderten und Geflüchteten in Trier sind.

Unbegleitete minderjährige Ausländer

Jugendamt Trier

Das Jugendamt nimmt unbegleitete minderjährige Ausländer in Obhut und prüft bestehende Ansprüche und Schutzmaßnahmen. Für die Betreuung der jungen Ausländer arbeitet das Jugendamt mit verschiedenen sozialen Trägern zusammen.

Jugendamt Stadtverwaltung Trier
Sachgebiet: Unbegleitete minderjährige Ausländer (UmA)
Eurener Str. 48a (Gebäude 4)
54294 Trier
Telefon: 0651/718-2536
Fax: 0651/718-3528
Webseite: www.trier.de

Termine nach Vereinbarung