Zum Inhalt Zur Suche
Translate

Zuständigkeiten

Erste Schritte bei Behörden. Anlaufstellen der Stadt Trier, des Landes Rheinland-Pfalz und des Bundes, die zuständig für die Belange von Zugewanderten und Geflüchteten in Trier sind.

Ausländischer Führerschein (aus nicht EU/EWR Mitgliedsstaat) - Umschreibung

Bürgerdienste - Fahrerlaubnisbehörde

Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis (nicht EU/EWR-Mitgliedsstaat), ohne Wohnsitz in Deutschland, dürfen im Umfang der Berechtigung aus dieser Fahrerlaubnis in Deutschland für die Dauer von bis zu 6 Monaten Kraftfahrzeuge fahren. Nach sechs Monaten ab Wohnsitzanmeldung muss der ausländische Führerschein (nicht EU/EWR-Mitgliedstaat) umgeschrieben werden. Ist der Führerschein nach 6 Monaten ab Wohnsitzanmeldung nicht umgeschrieben, darf kein Fahrzeug mehr in Deutschland gefahren werden.

Vor der Umschreibung ist es sinnvoll, dass rechtzeitig eine Beratung durch das Fachamt erfolgt, um zu klären, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen.

Für die Dauer des vorübergehenden Schutzes von Personen aus der Ukraine (§ 24 Aufenthaltsgesetz) behält der ukrainische Führerschein seine Gültigkeit und wird in allen EU Staaten anerkannt.

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisbehörde
Thyrsusstraße 17-19
54292 Trier
Kontakt und Öffnungszeiten