Integration in Trier - zur Startseite
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Zuständigkeiten

Erste Schritte bei Behörden. Anlaufstellen der Stadt Trier, des Landes Rheinland-Pfalz und des Bundes, die zuständig für die Belange von Zugewanderten und Geflüchteten in Trier sind.

Amt für Ausländerfragen

Das Amt für Ausländerfragen ist zuständig für die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen nach den jeweiligen Aufenthaltszwecken des Aufenthaltsgesetzes, von Aufenthaltsgestattungen für Asylbewerber und Asylbewerberinnen, von Auflagen, Duldungen und Pass- und Ausweisdokumenten. Weiterhin wird über die Erteilung von Niederlassungserlaubnissen entschieden. Außerdem ist das Amt an Visaerteilungen beteiligt und entscheidet zum Beispiel über das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für einen Familiennachzug.

Thyrsusstr. 17/19
54292 Trier
Kontakt und Öffnungszeiten 

Anerkennung von ausländischen Abschlüssen und Zeugnissen

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD)

Die ADD prüft schulische Abschlüsse und Berufsabschlüsse, die im Ausland erworben wurden. Eine Anerkennung erfolgt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Kurfürstliches Palais
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier

Website: www.add.rlp.de

Beratung zum Thema Anerkennung gibt es bei verschiedenen Institutionen in Trier. Infos hierzu finden Sie unter "Arbeit und Ausbildung" in der Rubrik "Angebote für Flüchtlinge".

An- und Ummeldung des Wohnsitzes

Bürgeramt

Wer eine Wohnung bezieht, ist verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. In Trier ist das zuständige Amt das Bürgeramt.

Viehmarktplatz 20
54290 Trier
Kontakt und Öffnungszeiten

Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA)

Die Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende (AfAs) sind Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz. Sie werden durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion verwaltet. In Trier betreibt das Land eine Erstaufnahmeeinrichtung in der Dasbachstraße.

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
Telefon:
0651/9494-0
E-Mail: poststelle(at)add.rlp.de
Website: www.add.rlp.de

Arbeit und Ausbildung

Arbeitserlaubnis

Amt für Ausländerfragen

Für Geflüchtete mit einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung ist das Amt für Ausländerfragen für die Arbeitserlaubnis zuständig. Anerkannte Flüchtlinge benötigen bei Arbeitsaufnahme keine Zustimmung.

Thyrsusstr. 17/19
54292 Trier
Telefon: 0651/718-4339
Telefon: 0651/718-4331
Fax: 0651/718-1338
Öffnungszeiten

Arbeits- und Ausbildungsvermittlung

Agentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit ist zuständig für Geflüchtete, die Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) haben. Dies betrifft auch Personen mit einer Gestattung oder Duldung.
Personen mit einer Gestattung oder Duldung können auch das Beratungsangebot der Agenur für Arbeit nutzen.

Dasbachstraße 9
54292 Trier
Kontaktmöglichkeiten

Weitere Informationen für Menschen aus dem Ausland finden Sie auch auf der Website der Agentur für Arbeit.
Website: www.arbeitsagentur.de

Jobcenter der Stadt Trier

Das Jobcenter Trier ist zuständig für anerkannte Asylbewerber, die Anspruch auf das Bürgergeld haben. Weitere Personengruppen mit Anspruch auf Bürgergeld nach Sozialgesetzbuch (SGB) II.

Gneisenaustr. 38
54294 Trier
Website: www.jobcenter-trier-stadt.de
Öffnungszeiten

Jugendberufsagentur Region Trier

Beratungsstelle für alle Jugendlichen, jungen Erwachsenen (bis 25 Jahre) zur Förderung der beruflichen, sozialen und gesellschaftlichen Integration

Dasbachstraße 9
54292 Trier
Website: www.jba-region-trier.de

Ausländischer Führerschein (aus nicht EU/EWR Mitgliedsstaat) - Umschreibung

Bürgerdienste - Fahrerlaubnisbehörde

Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis (nicht EU/EWR-Mitgliedsstaat), ohne Wohnsitz in Deutschland, dürfen im Umfang der Berechtigung aus dieser Fahrerlaubnis in Deutschland für die Dauer von bis zu 6 Monaten Kraftfahrzeuge fahren. Nach sechs Monaten ab Wohnsitzanmeldung muss der ausländische Führerschein (nicht EU/EWR-Mitgliedstaat) umgeschrieben werden. Ist der Führerschein nach 6 Monaten ab Wohnsitzanmeldung nicht umgeschrieben, darf kein Fahrzeug mehr in Deutschland gefahren werden.

Vor der Umschreibung ist es sinnvoll, dass rechtzeitig eine Beratung durch das Fachamt erfolgt, um zu klären, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen.

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisbehörde
Viehmarktplatz 20
54290 Trier
Kontakt und Öffnungszeiten
 

 

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Bürgerservice des BAMF

Der Bürgerservice beantwortet Ihre Fragen rund um das Zuwanderungsgesetz – etwa zum Integrationskurs, zum Aufenthaltsrecht oder zum Thema Einbürgerung.
Website: www.bamf.de

Außenstelle Trier (Integration)

Regionalkoordinatorin Katarzyna Meyer
Diedenhofener Str. 6 - 8
54294 Trier
Telefon: 0911 943-73340
E-Mail: TRI-Reko-Team6(at)bamf.bund.de

Anträge für Integrationskurse

Informationen sowie die Anträge auf Zulassung zu einem Integrationskurs findet man auf der Webseite des BAMF.

Standorte des Bundesamtes für Migration und Integration

Beirat für Migration und Integration

Der Beirat für Migration und Integration ist die gewählte Interessenvertretung für ausländische Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Trier. Er verleiht diesen eine politische Stimme und fördert ihre Teilhabe am städtischen Leben.

Geschäftsstelle:
Rathaus Trier (Zimmer 6)
Am Augustinerhof
54290 Trier
Telefon: 0651 / 718-4452
Fax: 0651 / 718-4451
Website: www.beirat-fuer-migration.de
Öffnungszeiten

Bildung und Teilhabe

Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe wird Kindern und Jugendlichen, die bestimmte Sozialleistungen empfangen, die Möglichkeit gegeben, aktiver am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen.

Ansprechpartner
- Ansprechpartner für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II  ist das Jobcenter Stadt Trier (Gneisenaustr. 38, 54294 Trier).
- Ansprechpartner für Empfänger von Wohngeld und Kindergeldzuschlag ist das Jugendamt (Eurener Straße 48a, 54294 Trier).
- Ansprechpartner für Empfänger von SGB XII-Leistungen ist das Amt für Soziales und Wohnen (Rathaus, Am Augustinerhof, Verwaltungsgebäude II, 54290 Trier).

Weitere Informationen auf: www.trier.de

Bildungs- und Medienzentrum (BMZ)

Das Bildungs- und Medienzentrum (BMZ) der Stadt Trier umfasst vier Abteilungen: die Volkshochschule (vhs), die Stadtbücherei, die Karl-Berg-Musikschule und das Kommunale Bildungsmanagement.
Informationen zu den einzelnen Abteilungen:
Volkshochschule Trier (vhs)
Stadtbücherei Trier
Karl-Berg Musikschule
Kommunales Bildungsmanagement

Einbürgerung

Bürgeramt

Unter bestimmten Vorausetzungen können Ausländerinnen und Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Der Bereich der Einbürgerung fällt in die Zuständigkeit des Bürgeramts.

Viehmarktplatz 20
54290 Trier
Kontakt und Öffnungszeiten

Auf der Webseite des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz finden Sie alle Informationen zum Thema Einbürgerung: www.einbuergerung.rlp.de

Kindertagesbetreuung

Jugendamt

Von der Krabbelstube bis zum Hort für Schulkinder. In Trier gibt es über 70 Kindertageseinrichtungen. Sie werden von unterschiedlichen Trägern betrieben. Im Kita-Portal der Stadt Trier findet man alle Angebote und man kann sein Kind hier in einer Einrichtung anmelden.
Website: www.kitaportal.trier.de

Bei Fragen hilft im Jugendamt die Abteilung Kindertagesbetreuung gerne weiter.
Telefon: 0651 - 718-0
E-Mail: kita(at)trier.de

Schulanmeldung

Informationen zum Thema Einschulung, Anmeldung an den weiterführenden Schulen finden Sie hier:

https://www.trier.de/bildung-wissenschaft/schulbildung/schulanmeldung/

Schulbuchausleihe und Lernmittelfreiheit, Schülerbeförderung, Schulessen

Amt für Schulen und Sport
Das Amt für Schulen und Sport ist für die Anträge in den Bereichen Schulbuchausleihe und Lernmittelfreiheit, Schülerbeförderung sowie Schulessen zuständig.

Weitere Informationen zu den einzelnen Bereichen:
Schulbuchausleihe und Lernmittelfreiheit
Schülerbeförderung
Schulessen

Soziale Leistungen

Amt für Soziales und Wohnen

Das Amt für Soziales und Wohnen (Fachbereich Asyl) ist für die Gewährung von Leistungen von Geflüchteten zuständig, wenn diese eine Aufenthaltsgestattung oder eine Duldung haben, sich nicht durch ein eigenes Einkommen den Lebensunterhalt sichern können und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben.

Eurener Str. 15
54294 Trier
Telefon: 0651/718-1509
Fax: 0651/718-2528
Kontakt und Öffnungszeiten

Weitere Informationen zur Sozialhilfe

Jobcenter Trier

Das Jobcenter Trier ist die für die Gewährung von Leistungen (nach Sozialgesetzbuch II) zuständig, wenn Geflüchtete einen Aufenthaltstitel besitzen. Dies gilt auch für ausländische Einwohnerinnen und Einwohner, die Anspruch auf Leistungen nach SGBII haben.

Gneisenaustr. 38
54294 Trier
Website: www.jobcenter-trier-stadt.de

Agentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit ist zuständig für Menschen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) haben.

Dasbachstraße 9
54292 Trier
Kontaktmöglichkeiten

Sprachförderung

Volkshochschule Trier (vhs)

Die Volkshochschule (vhs) bietet eine Vielzahl an Deutschkursen an: Integrationskurse, berufsvorbereitende Sprachkurse und vieles mehr.
Website: www.vhs-trier.de

Weitere Institutionen

Viele Institutionen, Vereine und Gruppen bieten in Trier Sprachkurse oder offene Lernangebote für Migranten und Migrantinnen an. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Rubrik Angebote.

Unbegleitete minderjährige Ausländer

Jugendamt Trier

Das Jugendamt nimmt unbegleitete minderjährige Ausländer in Obhut und prüft bestehende Ansprüche und Schutzmaßnahmen. Für die Betreuung der jungen Ausländer arbeitet das Jugendamt mit verschiedenen sozialen Trägern zusammen.

Jugendamt Stadtverwaltung Trier
Sachgebiet: Unbegleitete minderjährige Ausländer (UmA)
Eurener Str. 48a (Gebäude 4)
54294 Trier
Telefon: 0651/718-2536
Fax: 0651/718-3528
Webseite: www.trier.de

Termine nach Vereinbarung

Wohngeld, Wohnberechtigungsschein, Wohnungsberatungsstelle

Ob Wohngeld beantragt werden oder man einen Wohnberechtigungsschein (WBS) für eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen kann, prüft das Amt für Soziales und Wohnen.
Außerdem ist der Fachbereich Wohnungswesen für die Unterbringung von Geflüchteten, die der Stadt Trier zugewiesen sind, zuständig.

Amt für Soziales und Wohnen

Viehmarktplatz 20
54290 Trier
Kontakt und Öffnungszeiten

 

 
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