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12.05.2022

Finanzielle Unterstützung für Geflüchtete aus der Ukraine

Ab 1. Juni Jobcenter zuständig – Anträge können bereits gestellt werden

Logo Jobcenter Trier Stadt
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Aktuell erfolgt die finanzielle Unterstützung der geflüchteten Menschen aus der Ukraine noch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Ab dem 1. Juni 2022 wird sich das ändern. Dann sind die Jobcenter für die finanzielle Unterstützung und Vermittlung auf den Arbeitsmarkt für Geflüchtete aus der Ukraine zuständig.

Schutzsuchende haben ab dann Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Geldleistungen können sie nach der offiziellen Registrierung, die in allen deutschen Städten möglich ist, beantragen. Ohne eine Registrierung ist keine staatliche Hilfe möglich.

Für die Antragstellung beim Jobcenter Trier Stadt ist die Vorlage einer Fiktionsbescheinigung oder eines Aufenthaltstitels nach § 24 Abs.1 Aufenthaltsgesetz notwendig. Um die Bearbeitungszeit der Neuanträge zu vereinfachen, sind Antragsstellungen aktuell bereits möglich. Im Hauptantrag muss das Datum 01.06.2022 angegeben werden. Wer bei Freunden oder Bekannten wohnt, soll deren Namen ebenfalls bei der Adresse angeben, damit die postalische Erreichbarkeit gewährleistet werden kann.

Zur Orientierung richtet das Jobcenter Trier Stadt eine gesonderte Homepage www.ukraine.jobcenter-trier-stadt.de ein, die ab dem 12. Mai zu erreichen ist. Auf dieser Webseite befinden sich Informationen über den Prozess der Antragsstellung sowie Links zu den digitalen Zugangskanälen des Jobcenters Trier Stadt, wie www.jobcenter.digital

Es können auch Online-Termine beim Jobcenter Trier Stadt über die Ukraine-Webseite gestellt werden. Über den integrierten Messenger können Fragen direkt an das Jobcenter gesendet werden. Die komplette Webseite lässt sich in die Sprachen Ukrainisch, Russisch und Englisch übersetzen. Die Ukraine-Webseite gibt auch Orientierung für ehrenamtliche Unterstützende.

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