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17.10.2017

Wer für die Flüchtlinge zahlt

Die Stadt hat hohe Kosten, bekommt aber nicht alles ersetzt

Die Stadt Trier hat 2015 knapp 9,3 Millionen und 2016 gut 20 Millionen Euro zur „Bewältigung der Flüchtlingskrise“ bezahlt, erklärte Bürgermeisterin Angelika Birk auf eine entsprechende Anfrage der UBT-Fraktion in der vergangenen Sitzung des Stadtrats. Dem standen Erträge in Höhe von insgesamt 21 Millionen Euro gegenüber. Bei diesen Kosten handele es sich um reine Leistungsaufwendungen, erläuterte Birk. Nicht enthalten seien Sach-, Personal- und Overheadkosten. Für die Herrichtung und Ausstattung der Unterkünfte für Asylbegehrende habe die Stadt 2015 680.000 Euro und 2016 fast 1,6 Millionen Euro ausgegeben.

848 Euro pro Person monatlich

Dem Amt für Soziales und Wohnen, das für Asylbegehrende im laufenden Verfahren zuständig ist, erstattete das Land für das Haushaltsjahr 2015 knapp 1,3 Millionen Euro (65 Prozent der Gesamtkosten), 2016 fast acht Millionen Euro (96 Prozent), 83.000 Euro stehen noch aus. 848 Euro pro Person und Monat zahlt das Land pauschal. Zusätzlich erhielt Trier für 2017 nach dem Landesaufnahmegesetz eine pauschale Erstattung von knapp einer Million Euro. Der Bund stellte den Ländern für 2016, 2017 und 2018 eine Integrationspauschale von zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Anteilig überwies das Land der Stadt davon gut 2,5 Millionen Euro für die drei Jahre, die im Teilhaushalt der allgemeinen Finanzwirtschaft veranschlagt wurden.

Verschiedene Ämter betroffen

Das Jugendamt, das die unbegleiteten minderjährigen Ausländer betreut, erhielt 2015 eine Erstattung vom Land von 1,8 Millionen Euro und 2016 von 6,7 Millionen Euro (jeweils 62 Prozent). Die Zahlungen erfolgen nicht immer im laufenden Haushaltsjahr, sondern mit Verschiebungen, weshalb das städtische Jugendamt in der ersten Jahreshälfte 2017 bei Kosten von knapp vier Millionen Euro 5,4 Millionen Euro erstattet wurden. Damit verbesserte sich die Erstattungsquote insgesamt auf rund 80 Prozent, wobei noch Zahlungen von 700.000 Euro ausstehen. Das Jobcenter, das sich um anerkannte Flüchtlinge kümmert, erhielt 2015 Bundesmittel in Höhe von 513.000 Euro (44,6 Prozent) und 2016 in Höhe von knapp 1,5 Millionen Euro (48,7 Prozent). 2017 wurde die Bundesbeteiligung auf 53,5 Prozent angehoben. Das Bildungs- und Medienzentrum erhielt Erstattungen Dritter, die 100 Prozent der Kosten abdeckten: 2015 waren es 74.750 Euro, 2016 545.000 Euro. Mit den Geldern wurden insbesondere Sprach- und Integrationskurse der Volkshochschule finanziert. Auf die Frage, was die Stadt unternimmt, um eine vollständige Kostenerstattung zu erreichen, antwortete die Sozialdezernentin, dass sich die kommunalen Spitzenverbände und die Landes- und Bundesbehörden mit dieser Frage immer wieder auseinandersetzten. Auch fänden auf Drängen der Kommunen auf der Arbeitsebene ständige Gespräche mit Landes- und Bundesbehörden statt, die letztendlich zu Abschlagszahlungen oder zur Erhöhung von Erstattungsbeträgen geführt hätten.

Stadtrat schießt Geld vor

Der verzögerte Eingang von Erstattungen war auch der Grund für einen Beschluss, den der Stadtrat später in seiner Sitzung verabschiedete: Er stellte der Volkshochschule für Sprach- und Integrationskurse überplanmäßig 255.000 Euro bereit. Das Geld dient dazu, die laufenden Kosten für zusätzliche Kurse und Dozentenhonorare zu decken, die bei der Aufstellung des Haushalts noch nicht eingeplant waren. Die Kosten werden durch Zuschüsse von Land und Bund refinanziert, die jedoch erst später ausgezahlt werden.

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