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10.01.2017 | Für Flüchtlinge und weitere Bedürftige

Erste Gesundheitskarten ausgehändigt

In Trier ist mit Jahresbeginn die Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) für Flüchtlinge und Trierer Bedürftige gestartet, die bisher noch keiner Krankenkasse angehörten. Bürgermeisterin Angelika Birk berichtete, dass das Amt für Soziales und Wohnen bis April allen betroffenen Personen eine entsprechende Karte aushändigen werde.

„Wir freuen uns, dass Trier als erste Kommune in Rheinland-Pfalz die eGK für Flüchtlinge eingeführt hat“, erklärten Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler und Integrationsministerin Anne Spiegel. „Trier schafft damit einen diskriminierungsfreien und schnellen Zugang zur medizinischen Versorgung. Asylsuchende mit Schmerzzuständen und akuten Erkrankungen können nun direkt in eine Praxis gehen und eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen“, so Bätzing-Lichtenthäler. Bisher bekamen Flüchtlinge in Trier jedes Quartal einen neuen Behandlungsschein. Bereits im Februar 2016 hatte das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie mit den gesetzlichen Krankenkassen eine Rahmenvereinbarung zur Einführung einer eGK für Flüchtlinge unterzeichnet und den für die Krankenhilfe der Flüchtlinge zuständigen Behörden, also den Kreisen und kreisfreien Städten, ein Angebot zum Beitritt zu dieser Vereinbarung gemacht. Trier ist als erste rheinland-pfälzische Kommune der Rahmenvereinbarung mit Ratsbeschluss vom 17. November 2016 zum 1. Januar beigetreten.

„Trier ist Vorreiter. Mit der Gesundheitskarte haben die Menschen jetzt einen direkten Zugang zur medizinischen Versorgung – alle Frauen und Männer gleichberechtigt. Deshalb hat Trier ein Konzept erarbeitet, das auch weitere Personen ohne Krankenkassenkarte mit einer Gesundheitskarte ausstattet“, betonte OB Wolfram Leibe. Bürgermeisterin Birk ergänzte: „Ich freue mich sehr, dass wir die Gesundheitskarte trotz einiger Hürden letztlich realisieren konnten. Uns war von Anfang an ein umfassendes Konzept wichtig, das nicht nur die Flüchtlinge, sondern auch die wenigen Hundert Trierer, denen bisher aus bestimmten Gründen die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse verwehrt wurde, berücksichtigt.“

Partner bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge ist in Trier die Kaufmännische Krankenkasse KKH. Ihr Vorstandsvorsitzender Ingo Kailuweit betonte: „Hoffentlich macht das Beispiel Trier Schule, denn wir als Krankenkasse haben aufgrund unserer Erfahrung das nötige Wissen, um Gesundheitsversorgung effizient im Sinne aller Beteiligter zu organisieren. Technisch gesehen steht alles bereit, um mit der Gesundheitskarte den Flüchtlingen die medizinischen Leistungen zukommen zu lassen, die ihnen rechtlich zustehen. Von der Einführung der Karte profitieren auch Arztpraxen, da die Abrechnung vereinfacht wird.“

Die Einschränkung der medizinischen Versorgung für Flüchtlinge gegenüber den Leistungen für gesetzlich Krankenversicherte ist im Asylbewerberleistungsgesetz geregelt und hat weiterhin Bestand. Die Vereinbarungspartner haben vor diesem Hintergrund einen Leistungsumfang definiert, der die Bedürfnisse der Flüchtlinge und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt und zugleich ein möglichst unbürokratisches Verfahren festlegt.

Die Rahmenvereinbarung regelt die Kostenerstattung für die gesetzlichen Krankenkassen, die als Dienstleister für die Kommunen tätig werden und dafür eine Verwaltungsgebühr von acht Prozent der entstandenen Aufwendungen, mindestens jedoch zehn Euro pro Monat je Flüchtling, erhalten. Die Kosten werden nach zwei abgerechneten Quartalen evaluiert.

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