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02.09.2024

Längere Wartzeiten durch geändertes Einbürgerungsrecht

Seit 27. Juni gilt in Deutschland ein geändertes Einbürgerungsrecht. Für die in der Stadtverwaltung zuständige Abteilung für Bürgerdienste bedeutet das einige Zusatzarbeit, die sich direkt auf die Bearbeitung der Anträge auswirkt.

Was sind die wichtigsten Neuerungen? 

Eine Einbürgerung ist nach fünf statt wie vorher nach acht Jahren möglich. Besonders gut integrierte Personen haben sogar schon nach drei Jahren einen Anspruch, wenn sie etwa in der Arbeit herausragende Leistungen erbringen, sehr gut Deutsch sprechen oder sich ehrenamtlich engagieren. Das muss nachgewiesen werden, zum Beispiel durch die Bescheinigung eines erfolgreichen Sprachkurses. Zudem ist jetzt auch eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich. Der Antragsteller muss klären, ob sein Herkunftsland das zulässt. 

Welche Gruppe der Berechtigten, die jetzt erstmals eingebürgert werden können, ist in Trier nach den Erfahrungen der ersten zwei Monate besonders stark vertreten? 

Das sind vor allem Menschen, die bei einer früheren Antragstellung noch nicht das Recht einer doppelten Staatsbürgerschaft nutzen konnten. 

Nach Einschätzung des Landes ist eine sehr große Nachfrage nach Einbürgerungen zu erwarten. Wie sehen die Zahlen in Trier aus? 

Vom 1. Januar bis 31. Juli gab es genauso so viele Beratungen, Antragsannahmen und Einbürgerungen wie im gesamten letzten Jahr. Wie stark die zusätzliche Belastung für die Bürgerdienste insgesamt wird, lässt sich aber noch nicht komplett abschätzen, weil in vielen Fällen erst einmal aufwändige Prüfungen und Abfragen nötig sind, bis der Antrag überhaupt erst komplett ist. Wie sich zum Beispiel der Juli als erster vollständiger Monate der Neuregelung auswirkt, steht erst in einigen Monaten fest. Aber schon vor der Gesetzesänderung war die Abteilung mit einer wachsenden Fallzahl konfrontiert: So betrug die Zahl der Antragsannahmen 2023 insgesamt 700, vier Jahre vorher waren es 213. Die Zahl der Einbürgerungen stieg im gleichen Zeitraum von 231 auf 462. 

Was bringt das neue Angebot, über das Portal www.einbürgerung.de einen Antrag online vorzubereiten und einen Quick-Check zu starten? 

Das kann eine deutliche Vereinfachung des Prüfungsprozesses in der Einbürgerungsstelle bedeuten. Die Basis des Online-Checks ist ein Fragebogen, der auch für Beratungen verwendet wird. Durch das Online-Angebot, das aber längst noch nicht alle in Frage kommenden Personen kennen, wird schnell klar, ob ein Antrag erfolgversprechend ist  oder welche Unterlagen noch fehlen. 

Wie lange sind aktuell in Trier die Wartezeiten wegen der hohen Fallzahlen?

Derzeit mindestens 18 Monate. Die Situation in Trier ist mit der in vielen Kommunen vergleichbar. Wegen der große Engpässe ist derzeit auch keine Einzelberatung möglich. 

Gibt es eine Chance, dass sich die Wartezeiten langfristig reduzieren, wenn der „Berg“ an Fällen, der durch die Neuerungen dazugekommen ist, abgearbeitet ist? 

Die Einbürgerungsstelle arbeitet mit Hochdruck daran. Es ist aber noch nicht absehbar, wann eine Besserung in Sicht ist. Daher sind dort bis Jahresende auch zwei zusätzliche Mitarbeitende als Verstärkung im Einsatz. Wenn nach dem digitalen Quick-Check die Plausibilität der Antragsunterlagen sichergestellt ist, könnte das insgesamt langfristig zu einer Beschleunigung führen. Durch den Check können auch viele Rückfragen überflüssig werden.

Welche einzureichenden Unterlagen sind besonders wichtig? 

Dazu gehören zum Beispiel Nachweise über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, über einen gesicherten Lebensunterhalt (zum Beispiel durch Arbeitsverträge oder Gehaltsabrechnungen) sowie eines erfolgreichen Einbürgerungstests. Benötigt werden zudem ein gültiger Pass, eine Ehe- oder Geburtsurkunde sowie ein Deutsch-Zertifikat. 

Warum gestaltet sich die Prüfung der einzureichenden Unterlagen so aufwändig?

Die Echtheit der Dokumente muss untersucht werden. Zudem ist es in Ländern, wo ein Bürgerkrieg tobt oder die Verhältnisse instabil sind, oft sehr schwierig, Unterlagen überhaupt zu besorgen. Zudem gibt es immer wieder Wartezeiten bei der Botschaft oder dem Konsulat des Heimatlands, wenn man dort Unterlagen beantragt, oder es dauert lange, bis Dokumente anderer Behörden eintreffen.

 
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